Die Fach- und Ortskräfte sowie die Arbeitsmediziner sind Ansprechpartner für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landeskirche zu Themen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Gesetzliche Grundlagen sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit regeln.
Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Ortskräfte (ASiG § 5-7, DGUV V2) gehören die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dazu gehören u. a.:
- das Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und Faktoren zur Gesundheitsförderung einschl. der psychosozialen Belastungen der Beschäftigten;
- das Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeits-systeme, dazu gehören das Bestimmen von Zielen, Risikobewertungen, die Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten, die Gestaltung der Arbeitsplätze u. v. a.;
- das Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und deren kontinuierliche Verbesserung;
- die aufmerksame Betrachtung der Arbeitssysteme und Überwachung von Arbeitsbereichen;
- die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das die Führungsstrukturen, bei Prozessen, in die Einbindung der Aufbau- und Ablauforganisation, kontinuierlicheVerbesserung von Sicherheit und Gesundheit.
Unser arbeits- und betriebsmedizinisches Fachpersonal in Cottbus helfen Ihnen dabei, Ihre Beschäftigten gesund zu halten. Sie beraten sowohl Arbeitgebende wie Beschäftigte nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern unterstützen bei einer besseren Vorsorge und im Thema Wiedereingliederung. Für eine kompetente und betriebsärztliche Betreuung führen wir Ihre arbeitsmedizinischen Untersuchungen in unserem Gesundheitszentrum in Cottbus durch.
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus
Sie wollen keine Risiken oder Gefährdungen bei der Tätigkeit Ihrer Mitarbeitenden!
Um die Belastungen und Gefährdungen und damit verbundene Risiken festzustellen, ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In dieser ermitteln Sie, welche Gefährdungen vorliegen und Sie legen fest, wie hoch das Risiko an dem konkreten Arbeitsplatz bei der jeweiligen Tätigkeit ist. Sie legen weiterhin Schutzmaßnahmen fest, um die Gefährdungen abzustellen oder zu minimieren - und wer dafür bis wann verantwortlich ist. Der Temin und die Wirksamkeit sind danach zu kontrollieren. für weiterführende Informationen diesen Link öffnen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das legen u. a. das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 fest. Das wichtigste Instrument für die Durchführung ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier geht es weiter ...
Monika Frenzel - Sicherheitsingenieurin
03581 744251
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Tobias Pusch - MAV im KK Cottbus
0151 58145780
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