Hilfe bei Missbrauch & Missbrauchsverdacht

Das Kirchenparlament (Synode) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Das Gesetz tritt bereits am 1. November 2020 in Kraft.

Es regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, nennt Präventions- und Interventionsmaßnahmen, zeigt Hilfsmöglichkeiten auf und fördert die Aufarbeitung. Dabei bezieht es sich auf betroffene Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene. Zu den wichtigsten Punkten gehören unter anderem eine Meldepflicht für alle kirchlich Mitarbeitenden, die grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmen, die verpflichtende Aufforderung an Kirchenkreise, Schutzkonzepte zu entwickeln und eine Ansprechperson für das Thema zu benennen sowie regelmäßige Fortbildungen für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende.

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