Die gemeinsame Mitarbeitervertretung ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und Dienststellen des Ev. Kirchenkreises Cottbus/Chóśebuz. Sie hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer Mitbestimmungs-, Mitberatungs-, Initiativ- und Beschwerderechte die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Gleichzeitig soll sie in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit eintreten. Insbesondere kommt ihr die Aufgabe zu, die Einhaltung und Anwendung des geltenden Arbeitsrechtes zu überwachen. Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD in Verbindung mit dem MVG-Anwendungsgesetz der EKBO.
+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++
Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Mitarbeitenden. Hier zum aktuellen MVG der EKD
Ansprechpartner für unsere Kita-Mitarbeitenden ist die Unfallkasse Brandenburg (UKBB)
Für unsere weiteren Mitarbeitenden ist die Berufsgenossenschaft VBG in Dresden zuständig
Mit der Wahl der Mitarbeitervertretung vom 25.04.2024 nimmt die neue MAV ab 01.07.2024 ihren Dienst auf. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Durch den Eintritt in den Ruhestand von Norbert Lehmann als langjährigen MAV-Vorsitzenden übernimmt ab 01.07.2024 Tobias Pusch den neuen Vorsitz.
Die Mitglieder unserer neuen MAV:
Tobias Pusch 1. Vorsitzender: 0151 58145780 mav-kkcottbus
Falk Pinkwart 1. Stellvertreter, ASA im KK und ASA in den KITAs
Jana Drews 2. Stellvertreterin und Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung: 0176 10393507 jana.drews
Madlen Seltmann MAV-Mitglied
Andre Lessmüller MAV-Mitglied
Kerstin Sattler MAV-Mitglied
Doreen Kobelt MAV-Mitglied
Am 31.05.2022 fand die Wahl der Vertrauenspersonen für die Schwerbehindertenvertretung im Kirchenkreis Cottbus statt.
Die Interessen der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderten-Passus werden nun vertreten durch:
Jana Drews, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im KK Cottbus
Mobil: 0176 10393507 oder jana.drews
+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++
Mitarbeitervertretung & Schwerbehindertenvertretung des
Ev. Kirchenkreises Cottbus/Chóśebuz
Kirchstraße 1
03051 Cottbus OT Kahren
jeweils 08:30 - 10:00 Uhr derzeit in der Kita Bodelschwingh:
18.11. / 02.12. / 16.12.2024
13.01. / 27.01. / 10.02. / 24.02. / 13.03. / 24.03. / 07.04. / 28.04. 2025
voraussichtlich am 21.05.2025 MAV - Mitarbeiterversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die kirchlichen Arbeitgeber sehen ihre Pflicht zum Angebot der betrieblichen Altersversorgung für ihre Beschäftigten als erfüllt an. Bieten sie doch seit vielen Jahren eine solche an, während es erst seit 2007 eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge außerhalb des kirchlichen Dienstes gibt. Müssen wir damit zufrieden sein?
Die Ev. Zusatzversorgungskasse will oder kann auch keine Summen nennen, die eine Anerkennung der Nachwendedienstjahre also bis 1997 kosten würde. Ein Blick in die Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie viel ein Ausgleich des Abschlages von nur wenigen Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente kosten würde macht deutlich, dass es aus Kosten/Nutzengründen keine Anerkennung von gleich 7 Jahren geben wird.
Download
Merkblatt zur Betriebsrente (Auszug) (PDF)
Liebe Kolleg*innen,
zum 01.03.2024 wurden die Tarifverhandlungen erfolgreich beendet.
Fragen und Antworten zum Länder-Abschluss 2023 mit der GEW hier nachzulesen
aktuelle Informationen für die EKBO als PDF Datei
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits seit dem 1. Mai 2004 sind alle (auch kirchliche) Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Ziel dieser gesetzlichen Regelung (§ 84 Abs. 2 SGB IX) ist es, den Arbeitsplatzverlust, die Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung zu vermeiden.
Zur Durchsetzung dieser Forderung ist durch den Arbeitsrechtsreferenten unserer Landeskirche, Herrn Dr. Markus Kapischke eine Handreichung erstellt worden. Die Dienststellenleitungen in der EKBO haben diese Unterlagen über die Landeskirche zur Verfügung gestellt bekommen.
Zur Einsicht in die Handreichung wie für Fragen und Erläuterungen stehen Euch die Mitglieder der MAV gerne persönlich, vor Ort in MAV-Sitzungen oder sonstigen Gremien, oder telefonisch zur Verfügung. Nehmt dazu bitte bei Interesse Kontakt zu uns auf. Bisher denken wir nicht an den Abschluss eine Dienstvereinbarung, da sich die (gut gemachte) Handreichung über das betriebliche Eingliederungsmanagement erst in der Praxis bewähren muss, um sie verbindlich für alle Beschäftigten zu machen.