Die gemeinsame Mitarbeitervertretung ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und Dienststellen des Ev. Kirchenkreises Cottbus/Chóśebuz. Sie hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer Mitbestimmungs-, Mitberatungs-, Initiativ- und Beschwerderechte die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Gleichzeitig soll sie in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit eintreten. Insbesondere kommt ihr die Aufgabe zu, die Einhaltung und Anwendung des geltenden Arbeitsrechtes zu überwachen. Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD in Verbindung mit dem MVG-Anwendungsgesetz der EKBO.
+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++
Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Mitarbeitenden. Hier zum aktuellen MVG der EKD
Mit der Wahl der Mitarbeitervertretung vom 25.04.2024 nimmt die neue MAV ab 01.07.2024 ihren Dienst auf. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Durch den Eintritt in den Ruhestand von Norbert Lehmann als langjährigen MAV-Vorsitzenden übernimmt ab 01.07.2024 Tobias Pusch den neuen Vorsitz.
Die Mitglieder unserer neuen MAV:
Tobias Pusch 1. Vorsitzender: 0151 58145780 mav-kkcottbus
Falk Pinkwart 1. Stellvertreter, ASA im KK und ASA in den KITAs falk.pinkwart
Jana Drews 2. Stellvertreterin und Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung: 0176 10393507 jana.drews
Madlen Seltmann MAV-Mitglied madlen.seltmann
Andre Lessmüller MAV-Mitglied
Kerstin Sattler MAV-Mitglied kerstin.sattler
Doreen Kobelt MAV-Mitglied doreen.kobelt
Die Interessen der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderten-Passus werden nun vertreten durch:
Jana Drews, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im KK Cottbus
Mobil: 0176 10393507 oder jana.drews
+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++
Mitarbeitervertretung & Schwerbehindertenvertretung des
Ev. Kirchenkreises Cottbus/Chóśebuz
Kirchstraße 1
03051 Cottbus OT Kahren
jeweils 08:30 - 10:00 Uhr derzeit in der Kita Bodelschwingh:
13.01. / 27.01. / 10.02. / 24.02. / 10.03. / 24.03. / 07.04. / 28.04.
12.05. oder 19.05. / voraussichtlich am 21.05.2025 MAV - Mitarbeiterversammlung
16.06. / 30.06. / 14.07. / 28.07. / 01.09. / 15.09. / 29.09. / 13.10. / 03.11.2025
Versicherungen und Schadensfälle werden über die Ecclesia-Gruppe geklärt. Die Kundennummer der Landeskirche lautet 030 911.
für Online Schadensmeldungen hier den Link öffnen
Ansprechpartner für unsere Kita-Kinder ist die Unfallkasse Brandenburg (UKBB)
Ansprechpartner für unser Kita-Personal ist die BGW Berlin
Für unsere weiteren Mitarbeitenden ist die Berufsgenossenschaft VBG in Dresden zuständig
Neue Kraft? Neue Motivation?
Mitarbeitende sollen, wenn sie länger als 6 Wochen im Jahr krank waren, über das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Wie § 167 Absatz 2 Satz 1 SGB IX (seit 01.01.2018; zuvor: § 84 Absatz 2 SGB IX a.F.) ausdrücklich vorgibt, soll mit dem BEM geklärt werden, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“.
In unserer Landeskirche wurde eine Handreichung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (Download) erarbeitet, um mit einem Prozess zur Wiedereingliederung ein Verfahren einzuleiten, damit die Arbeitnehmenden mit neuer Kraft und Motivation wieder an ihren Arbeitsplatz gehen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die kirchlichen Arbeitgeber sehen ihre Pflicht zum Angebot der betrieblichen Altersversorgung für ihre Beschäftigten als erfüllt an. Bieten sie doch seit vielen Jahren eine solche an, während es erst seit 2007 eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge außerhalb des kirchlichen Dienstes gibt. Müssen wir damit zufrieden sein?
Die Ev. Zusatzversorgungskasse will oder kann auch keine Summen nennen, die eine Anerkennung der Nachwendedienstjahre also bis 1997 kosten würde. Ein Blick in die Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie viel ein Ausgleich des Abschlages von nur wenigen Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente kosten würde macht deutlich, dass es aus Kosten/Nutzengründen keine Anerkennung von gleich 7 Jahren geben wird.
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Merkblatt zur Betriebsrente (Auszug) (PDF)