Der Betreuungsverein Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. ist ein durch das Land Brandenburg anerkannter Betreuungsverein und seit 1994 in der Stadt Cottbus und im Umland tätig. Wir bieten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten unsere Beratung, Unterstützung und Fortbildung an und übernehmen rechtliche Betreuungen. Unser Flyer
Wir übernehmen im professionellen Rahmen Betreuungen, die in der Regel schwierig, aufwändig und ungeeignet für ein Ehrenamt sind. Um die Qualität der Arbeit zu sichern, findet regelmäßig Fortbildung, Fallbesprechung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit statt.
Unsere Aufgaben:
Der Betreuungsverein des Diakonischen Werkes e.V. informiert und berät zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Erwachsene Kinder können z.B. von ihren Eltern bevollmächtigt werden, behördliche, gesundheitliche und andere alltägliche Angelegenheiten stellvertretend zu regeln.
Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vorrangigkeit privater Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Hier finden Sie unsere Angebote
Ehrenamt: Unbezahlt - Unbezahlbar - Nie umsonst!
Wir suchen Menschen, die ihre Lebenserfahrung für andere einsetzen möchten und bereit sind, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen.
Wenn Sie Interesse an dieser interessanten und anspruchsvollen Aufgabe haben, dann wenden Sie sich bitte an uns.
Wir vermitteln Ihnen eine Betreuung, die auf Ihre persönlichen Wünsche und Möglichkeiten zugeschnitten ist.
Unsere ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind über den Betreuungsverein haftpflichtversichert und während der Ausübung ihrer Tätigkeit auch unfallversichert. Ihnen steht für die notwendigen Auslagen eine pauschale Aufwandsentschädigung zu.
Informationen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer: Betreuungswegweiser