»Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden.« (Grundordnung der EKBO)
Der Kreiskirchenrat des Ev. Kirchenkreises Cottbus besteht aus 16 Mitgliedern, einem stellvertretenden Mitglied und zwei ständigen Gästen aus der kirchlichen Verwaltung (KVA). Mit der Neubildung der Kreissynode wird der Kreiskirchenrat für die Zeit von sechs Jahren gewählt. Die Sitzungen finden in der Regel am ersten Mittwoch des Monats in der Zeit von 18 bis 22 Uhr statt.
Der Vorsitz liegt bei Superintendent Georg Thimme, der stellvertretende Vorsitz beim Vorsitzenden der Kreissynode, Marko Sieber
Anträge müssen spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Sitzung in der Superintendentur vorliegen, per Mail: suptur-cottbus(at)ekbo.de
Termine für 2024 jeweils 18:00 Uhr:
17.01. / 14.-18.02. Klausur / 28.02. (Visitation) / 20.03. / 17.04. / 15.05. / 12.06. / (17.07.) / 28.08. / 18.09. / 16.10. / 13.11. / 11.12.2024
Besondere Termine im Kirchenkreis 2024:
16.03. Frühjahressynode
29.11. Herbstsynode
Der Kreiskirchenrat setzt die Beschlüsse der Kreissynode um, wirkt bei der Visitation im Kirchenkreis mit, sorgt gemeinsam mit den Kirchengemeinden dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Dienst fachlich und geistlich gestärkt werden und in Konventen zusammen kommen.