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Baubeauftragte

Für die Unterstützung bei der Vorplanung, bei Baubeihilfeplänen, Finanzierungsplänen, der Prüfung von Architektenverträgen sowie bei der Baubetreuung der vielfältigen Projekte im Kirchenkreises Cottbus wurde eine Baubeauftragtenstelle geschaffen.

Seit 01.Oktober 2018 steht Frau Martina Fiedler als Dipl. Ing. der Architektur den Gemeinden im Kirchenkreis als sachkundige Baubeauftragte zur Seite.

Ebenfalls fachkundig unterstützt Frau Fiedler die Gemeinden zu Fragen rund um den Klimaschutz.

Icon EventsAntrag Baubeihilfe 2024

Anträge für kreiskirchliche Baubeihilfen sind an den Kreiskirchenrat zu richten und in der Suptur einzureichen.

Antrag -> hier

Finanzierungshilfe -> hier

Förderrichtlinie -> hier

Icon TwitterEnergiesparmaßnahmen der Bundesregierung ab 01.09.2022

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden den Rahmen. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

-> Hier zur Empfehlung der EKBO

-> Hier zur Handreichung der EKBO

-> Hier zur Verordnung für kurzfristige Maßnahmen

-> Hier zur Verordnung für mittelfristige Maßnahmen

-> Hier zum Bundesgetzblatt vom 26.08.2022

Icon MediaKlimaschutzgesetz der EKBO - beschlossen!

Die Landeskirche hat beschlossen, ihre Emission bis 2050 auf Null zu senken. Die Landessynode hat in ihrer Herbsttagung 2020 ein konkretes Klimaschutzgesetz verabschiedet. Nach ausführlicher Diskussion stimmten eine überragende Mehrheit von 75 der 95 Landessynodale für das Klimaschutzgesetz. Darin festgeschrieben sind zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die für alle Gemeinden in der EKBO ab 1.1.2021 verbindlich gelten.

Rund 80 Prozent der Treibhausgasemissionen der EKBO entstehen durch die zahlreichen Gebäude der Landeskirche. Um die Emission bis 2050 auf Null zu senken, setzt das neue Klimaschutzgesetz vor allem hier an. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2050. Um diese Summe zu finanzieren, führt die EKBO eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.

Das verabschiedete Gesetz baut auf dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2017 auf. Damit konnten bereits ca. 13.000 Tonnen CO2e pro Jahr eingespart werden . Die Emissionen der EKBO liegen heute insgesamt 15 Prozent unter dem Wert von 2015.

Das beschlossene Gesetz zum Nachlesen finden Sie hier.

zum Beitrag aus LR online vom 11.05.2021

  • Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Klimaschutzteilkonzept

Letzte Änderung am: 14.02.2024